SVÖ Neunkirchen
Die Hundeschule im Föhrenwald

Hundehaltung in Niederösterreich -  Gesetzliche Regelungen ab 1. Juni 2023


Wenn ihr Euch dafür entschieden habt Euer Leben mit einem Hund zu bereichern, verlangt der Gesetzgeber

von Euch ein paar Regeln einzuhalten, welche das Zusammenleben zwischen Hund und Mensch erleichtern sollen.
Diese Seite soll Euch einen Überblick über erforderliche Maßnahmen geben.


* Anmeldung des Hundes bei der Behörde (Gemeindeamt)

Nachdem Euer Hund bei Euch eingezogen ist, muss dieser "unverzüglich" beim zuständigen Gemeindeamt gemeldet werden,
 dazu benötigt Ihr neben den Angaben zum Hundehalter und den Daten des Hundes (Rasse, Alter, Geschlecht):

* Name und Adresse des Züchters / Tierheim / Vorbesitzers  von dem der Hund erworben wurde
* Nachweis der allgemeinen Sachkunde (Niederösterreichischer Hundepass)
* Nachweis der "erweiterten" Sachkunde (bei Bedarf)
* Nachweis einer Haftpflichtversicherung

* Bargeld zur Bezahlung der Hundesteuer für das erste Jahr


Quelle: Niederösterreichisches Hundehaltegesetz §4

* Nachweis der allgemeinen Sachkunde

Unter der allgemeinen Sachkunde versteht man die Kenntnis von  wichtigen Informationen über die Gesundheit, Haltung und Erziehung eines

Hundes, welche auch die Entscheidung zur Auswahl des, für Eure Lebensgewohnheiten und Familienumfeld passenden, Hundes erleichtern soll.

Diese mehrstündigen Schulungen werden von verschiedenen Veranstaltern (z.B.: Hundeschulen) angeboten und von einem Tierarzt sowie einem
Hundetrainer durchgeführt, welche Euch dann den "Niederösterreichischen Hundepass"  zur Vorlage bei der Gemeinde ausstellen.


Die Kosten für diese Schulung betragen üblicherweise € 75.-

Diese Schulung wird nur einmalig benötigt und gilt dann auch für weitere Hundeanmeldungen.
Wenn der Hundepass zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht vorliegt, ist dieser bis spätestens 6 Monate nach der Anmeldung der Gemeinde vorzulegen.


Als Nachweis der Sachkunde gilt alternativ zum Hundepass:
* Eine absolvierte Fachausbildung ( Tierarzt, Diensthundeführer, ...)
* Eine abgelegte BH/VT Prüfung des anmeldenden Hundehalters mit einem anderem Hund.
* Gleichwertige Ausbildungen und Schulungen (Wiener Hundeführerschein,  Sachkundenachweis anderer Bundesländer: Tirol, Oberösterreich, ...)


Wenn Ihr Euch entscheidet den Hundepass in unserer Hundeschule zu erwerben, findet Ihr die aktuellen Termine am Beginn dieser Seite.


Quelle: Niederösterreichische Hunde-Sachkundeverordnung §5

* Nachweis der erweiterten Sachkunde

Für Hunderassen bei denen der Gesetzgeber ein erhöhtes Gefährdungspotential vermutet, ist zusätzlich zur allgemeinen Sachkunde die
erweitere Sachkunde nachzuweisen. Diese wird durch eine mehrstündige Schulung sowie eine praktische Ausbildung erworben, bei dem

der Hundeführer das Verhalten seines Hundes abzuschätzen und zu beherrschen lernt.


Bei folgenden Hunderassen sowie deren Kreuzungen wird ein erhöhtes Gefährdungspotential stets vermutet:

Bullterrier -  American Staffordshire Terrier - Staffordshire Bullterrier - Dogo Argentino - Pit-Bull - Bandog - Rottweiler - Tosa Inu.


Dies erweiterte Sachkunde muss für jeden Hund der obigen Auflistung nachgewiesen werden, auch wenn diese schon mit einem 
anderen Hund nachgewiesen wurde.

Wenn die erweiterte Sachkundenachweis zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht vorliegt, ist dieser bis spätestens 6 Monate,

bei jungen Hunden bis spätestens 12 Monate, nach der Anmeldung der Gemeinde vorzulegen.


Der erweiterte Sachkundenachweis kann ebenfalls in unserer Hundeschule erworben werden, für näherer Informationen wendet Euch an die am Beginn dieser Seite angegebenen Kontaktdaten.


Quelle: Niederösterreichische Hunde-Sachkundeverordnung §6

* Abschluss einer Haftpflichtversicherung

Für jeden Hund ist eine Haftpflichtversicherung  für Personen- und Sachschäden mit einer Mindestdeckungssumme vom €725.000.-  abzuschließen,
und dieser mittels Bestätigung der Versicherung oder Polizze  bei der Anmeldung nachzuweisen.


Quelle: Quelle: Niederösterreichisches Hundehaltegesetz §4 Abs.8

* Chippflicht und Eintrag des Hundes in die Heimtierdatenbank


Alle in Österreich gehaltenen Hunde sind mittels eines elektronisch ablesbaren Microchips auf Kosten des Halters von einem Tierarzt kennzeichnen zu lassen. Welpen sind spätestens mit einem Alter von drei Monaten, jedenfalls aber vor der ersten Weitergabe so zu kennzeichnen.


Alle Hunde sind in der von der Heimtierdatenbank des Bundes zu erfassen , dazu werden benötigt:

* Personenbezogen Daten des Hundehalters inkl. amtlicher Lichtbildausweis

* Daten des Hundes

* Nummer des Heimtierausweises (Impfpass)

* Datum der letzten Tollwutimpfung


! Diese Datenbank ist nicht zu verwechseln mit privat betriebenen Datenbanken, wie z.B.: AnimalData oder gleichwertigen Anbietern !


Quelle: Österreichisches Tierschutzgesetz §24a