SVÖ Neunkirchen
Die Hundeschule im Föhrenwald


Hunde richtig impfen

In den letzten Jahren haben manche Infektionskrankheiten viel von ihrem Schrecken verloren. Ursache dafür sind verbesserte Haltungsbedingungen, vermehrte tierärztliche Betreuung und eine hohe Durchimpfungsrate aller Hunde in Österreich.

Dennoch darf der Hundebesitzer keinesfalls die periodischen Schutzimpfungen vergessen. Die Hundeseuchen verursachenden Erreger sind nämlich nicht ausgerottet, Krankheitsfälle sind nur wegen des guten Impfschutzes weniger häufiger zu beobachten oder verlaufen nicht so heftig.

Grundsätzlich sollten möglichst alle Hunde geimpft werden, dann kommt es zu einem sogenannten Populationsschutz, das einzelne Tier sollte aber möglichst wenig geimpft werden. Ist keine Steigerung der Immunantwort zu erwarten, sind Impfungen nicht durchzuführen. Dies ist bei Hunden der Fall, die bereits gegen bestimmte Erreger immun sind. Der Tierarzt muss daher immer die Frage nach dem Nutzen einer Impfung stellen.


Müssen Hunde überhaupt noch geimpft werden?
Bestimmte Erreger z. B. das Hundestaupe- und das Parvovirus sind in den heimischen Hunde- und Wildtierbeständen nach wie vor vorhanden oder sie werden mit aus dem Ausland stammenden importierten Hunden immer wieder nach Österreich eingeschleppt.


Parvoviren haben an der Außenwelt eine derart Überlebensfähigkeit, dass sie wochen- und monatelang infektiös bleiben und bei direktem oder indirektem Kontakt mit einem Hund zur Infektion führen können. Ein gehäuftes Auftreten diverser Hundeseuchen ist immer wieder zu beobachten, bleibt allerdings bei gutem Durchimpfungsstatus der gesamten Hunde-Population regional und zeitlich begrenzt. Bei geimpften Hunden verlaufen solche Ansteckungen u.U. ohne Krankheitssymptome.


Bei einem Absinken des Immunitätsstatus der österreichischen Hundepopulation besteht die  Gefahr einer rasch wachsenden Zahl von Krankheitsfällen mit entsprechenden Symptomen. Daher schützt ein geimpfter Hund auch andere Hunde.


Wir kennen diesen Mechanismus spätestens seit der COVID-19 Pandemie und bezeichnen dieses Phänomen als Herdenimmunität. Die Wissenschaft rechnet mit dem Auftreten dieser Immunität wenn mindestens etwa 70 % der empfänglichen Hunde geimpft sind. Wie kommt es nun dazu? Im Verlauf von Erkrankungen  werden meist große Mengen an Erregern ausgeschieden. Erkrankte Hunde stellen somit eine gefährliche Infektionsquelle für empfängliche andere Hunde dar. Dieser Übertragungsweg wird bei geimpften Hunden unterbrochen.


Unter Impfschutz stehende Hunde scheiden wesentlich geringere Mengen an Infektionserregern aus und tragen daher mur unbedeutend zur Weiterverbreitung des Erregers bei. Je mehr Tiere einer Hunde-Population geimpft sind, umso weniger können Krankheitserreger kursieren, desto geringer ist somit der Infektionsdruck für jeden einzelnen Hund. Es muss daher das Ziel sein, alle Hunde in Österreich gegen die wichtigsten Infektionskrankheiten (siehe Pflichtimpfungen) zu impfen.


Pflicht- und Wahlimpfungen
Die Wissenschaft unterscheidet zwischen „Core-Komponenten“ einer Impfung (Pflichtimpfung), gegen die jeder Hund geimpft werden sollte und „Non-Core-Komponenten“, gegen die nur Hunde mit einem entsprechenden Erkrankungsrisiko geimpft werden sollten.
Zur ersten Gruppe zählen die Erreger der typischen Hundeseuchen, die schwerwiegende Erkrankungen mit tödlichem Ausgang verursachen, Ansteckungsgefahr für andere Hunde darstellen, Epidemien auslösen können oder aufgrund ihrer möglichen Übertragung auf den Menschen bekämpft werden müssen. Hierzu zählen etwa die Erreger von Hundestaupe, Parvovirose, Hepatitis contagiosa canis (ansteckende Leberentzündung) und Tollwut.


Die wichtigsten Impfungen („Core-Komponenten“) für den Hund im Überblick:


  •  Parvovirose (Hundeseuche)*:
    Virus, sehr hohe Tenazität, hoch ansteckend; schwerwiegende Verläufe v.a. bei jungen Hunden; Flüssigkeitsverlust durch starkes Erbrechen und Durchfall; unbehandelt meist tödlich
  • Staupe*:
    Virus, mittlere Tenazität, Tröpfcheninfektion; kursiert in der Wildtierpopulation (Fuchs, Marder); betrifft u.a. den Atmungs- und Magen-Darm-Trakt sowie das zentrale Nervensystem; meist tödlich
  •  Hepatitis Contagiosa Canis (ansteckende Leberentzündung)*:
    Virus, sehr hohe Tenazität, Übertragung durch infizierten Urin und Kot; kann zu schweren Leberschäden bis zum Tod führen
  • Leptospirose:
    Bakterium, hohe Tenazität in Erde oder stehenden Gewässern; führt zu Leber- und Nierenfunktionsstörungen und Lungenblutungen; Ansteckungsgefahr für Menschen
  • Tollwut:
    Virus, geringe Tenazität, Übertragung meist durch Bisswunden, führt zu Gehirnentzündung; 100 % Sterblichkeitsrate bei Hunden und Menschen; weltweit stirbt alle 10 Minuten ein Mensch an Tollwut

*Häufig als Kombinationsimpfung „SHP“ verabreicht


Die „Non-Core-Komponenten“ (Wahlimpfungen) der Impfvorsorge sind gegen Erreger gerichtet, die nur Teile der Population bedrohen (abhängig von lokalem Auftreten, Haltungsformen, Alter, Vorerkrankung der Hunde etc.). Bei diesen ist individuell für den einzelnen Hund durch den Tierarzt zu entscheiden, ob ein entsprechendes Infektionsrisiko besteht und daher die Impfung notwendig ist. Fehlt das Risiko, so kann auf die Impfung verzichtet werden. Bei entsprechender Ansteckungsgefahr kann aber auch die Impfung gegen eine »Non- Core-Komponente« für den betreffenden Hund notwendig sein. Non-Core-Impfungen sind beispielsweise gegen Babesiose (Hunde-Malaria), Zwingerhusten,  Borreliose.  Canines Herpes-Virus (auch als "Welpensterben" bekannt). Leishmaniose, Tetanus und Coronaviren möglich.


Die Entscheidung zu einer Non-Core-Impfung liegt nach Beratung durch den Tierarzt immer beim Hundehalter. da Nebenwirkungen auftreten können. Es kann zum Beispiel sinnvoll sein, Ihren Hund gegen Borreliose zu impfen, wenn Sie häufig im Wald oder auf Wiesen unterwegs sind, wo viele Zecken vorkommen. Genauso empfiehlt es sich, im Zwinger untergebrachte Hunde vorsorglich vor Zwingerhusten zu schützen, wohingegen ein im Haus untergebrachter Familienhund seltener mit den Krankheitserregern in Berührung kommen dürfte.


Bestimmungen des Antikörpertiters unterstützen bei verschiedenen Erregern den Tierarzt bei der Entscheidung, ob eine Impfung angebracht ist. Von manchen Ländern werden derartige Titerbestimmungen zum Nachweis des Impfschutzes des Hundes bei der Einreise auch verlangt (z.B. Tollwut).


Die Grundimmunisierung
Als Grundimmunisierung beim Hund bezeichnet man die Impfungen in den ersten zwei Lebensjahren, mit denen der Hund einen grundsätzlichen Schutz gegen eine bestimmte Krankheit aufbauen soll (manchmal fasst dieser Begriff aber auch nur die Impfungen der ersten Monate).


Neugeborene Welpen erhalten als ersten Schutz vor Infektionskrankheiten von der Mutterhündin maternale Antikörper, die zum Großteil aber über die erste Muttermilch (Kolostrum) übertragen werden. Mit dem Wachstum des Welpen erfolgt ein Absinken der Antikörpertiter und fällt schließlich auf Werte, bei denen kein Schutz vor Infektion mehr gegeben ist. Bei hohem Infektionsdruck wird das Ende des Schutzes durch maternale Antikörper früher erreicht. Diese Antikörper neutralisieren nicht nur Erreger, sondern auch in Impfungen enthaltene Antigene. Impfungen bleiben daher wirkungslos, wenn noch mütterliche Antikörper vorhanden sind. Dieses Problem wird noch dadurch verschlimmert, dass noch vorhandene niedrige Antikörpermengen aus der Muttermilch zwar nicht mehr vor Infektion schützen, aber durchaus noch Impfstoffe neutralisieren können. Es gibt also eine Zeitspanne, in der schon Empfänglichkeit für Infektion besteht, die Welpen aber noch nicht geimpft werden können (Immunologische Lücke).


Um diese kritische Zeitspanne des Überganges von Empfänglichkeit zu Impfbarkeit möglichst sicher zu überbrücken, kann durch ein gestaffeltes Impfprogramm oder durch Bestimmung von Antikörpertitern die Wahl des Impfzeitpunktes durch den Tierarzt individuell vorgenommen werden.


Es kann bei geringem Infektionsdruck und durchschnittlicher mütterlichem Infektionsschutz angenommen werden, dass Impfbarkeit der Welpen gegen die meisten Infektionserreger bei Hunden ab einem Alter von acht bis zwölf Wochen gegeben ist. Bei schlechter maternaler Versorgung kann dies bereits mit fünf bis sechs Wochen der Fall sein. Andererseits können maternale Antikörper z. B. gegen Parvoviren bis zu 16 Wochen oder noch länger persistieren. Je mehr maternale Antikörper ein Welpe hat, desto schlechter kann er vor der 16. Lebenswoche einen eigenen Impfschutz aufbauen. Es gilt also, einen breiten Zeitraum zwischen einem Lebensalter von circa sechs bis 20 Wochen abzudecken. Generell gehen die Empfehlungen aktuell dahin, die Grundimmunisierung mit Pflichtimpfungen erst mit 16 Lebenswochen abzuschließen. Zu berücksichtigen sind jedenfalls die Empfehlungen der Impfstoffhersteller.


Spezielle Welpen-Impfstoffe sind für die wirksame Überwindung dieser immunologischen Lücke entwickelt worden. Der Tierarzt versucht im Gespräch mit dem Tierbesitzer die individuelle Situation des Impflings einzuschätzen. Neuere Empfehlungen der Fachwelt raten zu einem kürzeren Abstand und damit zur ersten Nachimpfung im Alter von 26 bis 52 Wochen.


Nachimpfungen von erwachsenen Hunden
Um auch eine optimale Schutzdauer zu berücksichtigen, werden Nachimpfungen im Abstand von drei Jahren oder länger empfohlen. Für Tiere, die zwar eine Grundimmunisierung erhalten hatten, danach aber nicht mehr regulär nachgeimpft wurden, genügt für die viralen »Core- Komponenten« eine einzige Impfung mit einer attenuierten, abgeschwächten Lebendvakzine, um die Immunität entsprechend zu steigern (boostern). Weitere Impfdosen bringen keinerlei Vorteil und sind daher unangebracht.


Anders ist die Frage der Nachimpfungen bei schlecht immunogenen Erregern, bei Totvakzinen und bakteriellen Antigenen zu sehen. Für diese sind häufigere Boosterungen erforderlich, bei fehlenden Nachimpfungen eine neuerliche Grundimmunisierung.


Impfschema
Das Impfschema für jede Erkrankung bestimmt, wie oft nach erfolgter Grundimmunisierung nachgeimpft werden muss, meist alle drei Jahre. Manche Impfstoffe wirken aber auch länger oder kürzer. Wie oft der Hund geimpft werden muss, lässt sich also so pauschal nicht beantworten. Es hängt auch davon ab, welche Impfungen für Ihren Hund individuell sinnvoll sind.
Die Impfprophylaxe ist in den letzten Jahrzehnten wesentlich komplexer geworden. Die Palette an verfügbaren Impfstoffen wurde größer und die Erkenntnisse über Immunschutz und Immunitätsdauer erweitert. Das viele Jahre hindurch gehandhabte Routineschema ist nicht mehr vertretbar, das Impfen von Hunden ist eine tierärztliche Tätigkeit, die individuell auf den einzelnen Impfling abgestimmt werden muss.


Auf der Homepage der Veterinärmedizinischen Universität Wien wird folgendes Impfschema empfohlen

1. Impfung - erfolgt in der 8. Lebenswoche

    gegen Parvovirose, Staupe, Leptospirose, Hepatitis Contagiosa Canis


2. Impfung - erfolgt in der 12. Lebenswoche

    gegen Parvovirose, Staupe, Leptospirose, Hepatitis Contagiosa Canis, Tollwut


3. Impfung - erfolgt in der 16. Lebenswoche
    gegen Parvovirose, Staupe, Hepatitis Contagiosa Canis


4. Impfung (Abschluss der Grundimmunisierung) -  erfolgt zwischen der 26. und  52. Lebenswoche

   gegen Parvovirose, Staupe, Leptospirose, Hepatitis Contagiosa Canis, (ggf. Tollwut**);


** je nach Herstellerangabe


Da die Grundimmunisierung nicht unbegrenzt wirksam ist, muss der Schutz durch regelmäßige Wiederholungsimpfungen („Boosterung“) aufgefrischt werden. Gegen Leptospirose ist eine Auffrischung mindestens einmal pro Jahr (bei Bedarf zweimal jährlich) notwendig. Gegen Parvovirose, Staupe und Hepatitis sollte alle drei Jahre nachgeimpft werden.


Bestimmte Impfungen, wie  z. B. beim Hund gegen die Leptospirose, sind jährlich erforderlich, Vereinfacht gesagt müssen Impfungen gegen bakterielle Krankheitserreger jährlich erfolgen, gegen virale Infektionskrankheiten kann dagegen ein längerer Schutz angenommen werden.   Bestimmungen des Antikörpertiters können daher erforderlich sein, um Impfungen, die der individuelle Hund nicht benötigt, zu vermeiden.


Arten der Immunität
Es muss zwischen passiv und aktiv erworbenen Antikörpern unterschieden werden:


Passiv (meist maternal) erworbene Antikörper korrelieren bei verschiedenen Erregern (Parvoviren, Staupeviren) gut mit dem Schutzzustand. Aufgrund des erhobenen Titers kann entschieden werden, ob der Welpe bereits impfbar ist, oder ob der vorhandene Antikörpertiter die Impfung noch abneutralisieren und damit unwirksam machen wird.


Die aktiv erworbene Immunität hingegen basiert auf einem wesentlich breiteren Spektrum, indem außer Antikörpern auch zellvermittelte Immunmechanismen und vor allem auch Gedächtniszellen beteiligt sind. Die Höhe des Antikörpertiters ist daher weniger aussagekräftig. Jedes positive Ergebnis deutet auf eine aktiv erworbene Immunität hin.


Zu berücksichtigen ist, dass die Bestimmung von Antikörpertitern nicht für alle Erreger gleichermaßen aussagekräftig ist. Während dies z. B. bei Parvo- und Staupeviren der Fall ist, spielen bei Herpesviren die zellvermittelten Mechanismen die größere Rolle.


Die Höhe des Antikörperspiegels sollte bei folgenden Fragen durchgeführt werden:


  • Zur Bestimmung des Beginnes und des Endes  der Grundimmunisierung beim Welpen;
  • Zur Bestimmung der Nachimpfintervalle und
  • Zur Bestimmung der Wirksamkeit der Impfung (z.B. Tollwut)


Folgende Aspekte beeinflussen die Wahl der Impfstoffe und der Impfzeitpunkte:


  • Rechtliche Bedingungen (Gesetze, Zulassungsvorgaben der Impfstoffe)..
  • Stand des Fachwissens
  • Umgebung (Infektionsdruck, Zoonosegefahr)
  • Haltung (Kontaktmöglichkeiten, Nutzung)
  • Alter des Hundes
  • Krankheiten und Immundefekte


Bei der Wahl des Impfstoffes kann für verschiedene Komponenten zwischen Tot-und Lebendimpfstoffen gewählt werden, welche jeweils ihre Vor- und Nachteile haben. Kontraindikationen wie z. B. die Anwendung diverser Lebendimpfstoffe bei trächtigen Mutterhündinnen sind zu beachten.


Für die Wahl der Impfzeitpunkte müssen der Impfstatus des Muttertieres sowie das Infektionsrisiko für die Welpen eingeschätzt werden. Auch der geplante Abgabezeitpunkt der Welpen an die neuen Besitzer spielt eine Rolle.


Besondere Unterbringungen wie in Tierheimen, Tierpensionen oder Zuchten sind zu berücksichtigen. Für diese müssen gesonderte Impf-Programme erstellt werden.


Aspekte von Impfungen
Es steht außer Diskussion, dass Vorbeugen besser ist als Heilen. Wer auf Impfungen verzichtet, riskiert die Gesundheit seines Hundes. Es ist daher eine ethische Verpflichtung, die zur Prophylaxe dieser Krankheiten zur Verfügung stehenden Möglichkeiten optimal einzusetzen. Darüber hinaus ist die oftmals erforderliche Therapie wesentlich kostenintensiver als es Prophylaxe-Maßnahmen wie etwa Schutzimpfungen sind.


Impfungen müssen kritisch eingesetzt werden. Sie sind nur bei Hunden anzuwenden, denen eine konkrete Impfung jeweils einen Nutzen bringt. Keine Impfung ist völlig risikolos, weshalb vor jeder Impfung eine Nutzen- Risiko-Analyse durchzuführen ist.


Wenn Impfungen negative Auswirkungen haben
Impfungen können auch negative Nebenwirkungen haben. Diese können von harmlosen Störungen des Allgemeinbefindens und Schwellungen an der Impfstelle bis zu Hypersensitivitätsreaktionen verschiedener Typen, Dermatopathien, neurologischen Komplikationen,  Autoimmun Krankheiten bis zu anaphylaktischen Reaktionen reichen.


Verschiedene Hunderassen werden für diverse Impfnebenwirkungen als prädisponiert erachtet, wie z. B. Weimaraner, Deutscher Schäferhund, Golden Retriever und Irish Setter. Je nach Art der Nebenwirkung variiert die Zeitspanne bis zum Auftreten sehr stark. Sie kann von wenigen Minuten über mehr als zwölf Stunden bei zellvermittelten Reaktionen, von zwei bis wenige Wochen bis zu Monate oder Jahre nach der Impfung.


Bei der Impfung von Hunden mit bekannter Neigung zu Nebenwirkungen oder von Rassen mit bekannten Prädispositionen sind das Gespräch mit dem Besitzer und die Erörterung dieses Problems besonders wichtig. Es gibt auch Maßnahmen um diese Nebenwirkungen zu umgehen wie z.B. Titerbestimmung, Einzelimpfungen, intensive Überwachung usw.


Gesetzliche Bestimmungen
Finden sich u.a. im Tierseuchengesetz (TSG) und in der Veterinärbehördlichen Binnenmarktverordnung (BVO) und betreffen die Tollwutschutzimpfung.


Die Tollwutimpfung schützt nicht nur den Hund vor einer 100 Prozent tödlichen Erkrankung, sondern verhindert eine Übertragung auf Menschen und Tier.
Tollwutimpfung ist also Tierschutz und Menschenschutz.


Es gibt also 2 Gründe, warum Hunde gegen Tollwut geimpft werden sollen.


  • Grenzübertritt: Eintragung einer gültigen Tollwutimpfung im Europäischen Heimtierausweis (Abbildung 1 und 2).
  • Beißvorfall: nach einem Biss durch einen Hund muss der Besitzer nachweisen, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.


Es ist gesetzlich geregelt, dass der Hund, der gebissen hat, 2x im Abstand von 10 Tagen einem Tierarzt zur Untersuchung auf Tollwutsymptome vorgeführt werden muss und in dieser Zeit so gehalten werden muss, dass er nicht entläuft.


Diese zweiteilige Untersuchung kann entfallen, wenn ein Tierarzt bestätigt, dass laut Impfpass ein gültiger Tollwutschutz besteht.


Bei einem Grenzübertritt muss die Impfung mindestens 3 Wochen alt sein. Eine Bestimmung des sogenannten Antikörpertiters ist zwar bei einigen Ländern gefordert (z.B. Serbien), eine derartige Bestimmung ersetzt aber nicht die Impfung.


Genaue Einreisebestimmungen mit den veterinärbehördlichen Bestimmungen beim Grenzübertritt sind im Internet auf den Homepages der einzelnen Nationen zu finden.


Dokumentation
Anlässlich der Erstimpfung wird der sogenannte Heimtierausweis (Abbildung 1 und 2) ausgestellt. Da auch die Chip-Nummer des Hundes eingetragen wird, ist dieses Dokument auch jedem Hund eindeutig zuzuordnen.


In den Rubriken „Impfungen“ trägt der Tierarzt durchgeführte Impfungen ein. Neben Hersteller, Impfstoff und Chargennummer wird auch die Dauer der Wirksamkeit der Impfung gemäß Herstellerangaben eingetragen. Jeder Hundebesitzer kann hier unkompliziert nachlesen, wann eine Nachimpfung fällig ist. Damit sind nicht nur der Schutz des Hundes vor Infektionskrankheiten, sondern auch die Erfüllung und der Nachweis eines gesetzlich vorgeschriebenen Impfschutzes bei Grenzübertritten, Unfällen und kynologischen Veranstaltungen gewährleistet.





Abb.1

Abb.2