Bedingt durch kürzlich aufgefundene Verlassenschaften möchte der Vorstand auf dem Punkt 3 der Platzordnung hinweisen, welche die Verpflichtung zum Entfernen von Hundekot vom jeweiligen Hundehalter enthält. Zuwiderhandlungen werden ab sofort mit Abnahme des Schlüssels zum Vereinsgelände und Verhängen eines Platzverbots für den den Hundehalter geahndet.
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